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Organe des Vereins

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung im Rahmen des Haushaltsplanes.